Eine Ausnahme von dieser Regel stellen hier die sogenannten Sportlenkräder dar. Sie werden vor allem in Fahrzeugen mit betont sportlicher Ausstattung montiert und werden beim Autotuning oftmals anstatt des serienmäßigen Lenkrades eingebaut.
Das Sportlenkrad verfügt über einen sehr kleinen Durchmesser, welcher meist zwischen 25 cm und 35 cm liegt. Ursprünglich kommt dieser Lenkradtyp aus dem Bereich des Motorsports. Dort sollte es dem Fahrer auf der Rennstrecke die Arbeit erleichter, denn in den Geschwindigkeiten, mit denen sich Rennwagen bewegen, stellt das Lenken allein schon eine große Anstrengung dar.
Vorteile des Sportlenkrades
Aufgrund der kleinen Größe kann bei einem Sportlenkrad schon ein kleiner Lenkimpuls genügen, um eine sehr große Richtungsänderung herbeizuführen, auch bei hohen Geschwindigkeiten ist so das Lenken nicht mit besonderem Kraftaufwand verbunden. Dies kann bei einem unerfahrenen Fahrer, der sein Auto mit einem Sportlenkrad aufrüstet, ein großes Unfallrisiko darstellen. weil die Lenkbewegung unterschätzt wird und das Fahrzeug so beim abrupten Lenken außer Kontrolle geraten kann.
Warum muss man Sportlenkräder eintragen lassen ?
Ganz wichtig, wenn man sich ein Sportlenkrad in seinen Wagen einbaut, ist, dass dieses vom TÜV abgenommen werden muss. Gegen eine Gebühr stellt ein KFZ- Sachverständiger fest, ob das gewählte Lenkrad zur Steuerung des Fahrzeuges geeignet ist. Ist es dies, so muss es nachträglich im Farhzeugschein eingetragen werden.
Stellt sich aber heraus, dass das Lenkrad nicht geeignet zur Lenkung des Fahrzeuges ist, so muss es umgehend durch ein passendes ersetzt werden. Dieser Umstand ist sehr wichtig, denn wird ein Fahrzeug mit einem uneingetragenen oder ungeeignetem Lenkrad gesteuert, verliert es sofort seine Betriebserlaubnis.
Dies hat zur Folge, dass es im öffentlichen Straßenverkehr nicht mehr bewegt werden darf und im Falle einer Polizeikontrolle sofort außer Betrieb gesetzt wird. Aber es gibt auch versicherungstechnische Folgen, hätte man mit diesem Fahrzeug einen Unfall, so würde die KFZ- Versicherung nicht für die Schäden eintreten, da diese nur bei betriebsbereiten Fahrzeugen haftet.
Das kann hohe finanzielle Einbußen nach sich ziehen, da man nicht nur für seine eigenen Schäden aufkommen muss, sondern auch für die des Unfallgegners.


